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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Termin, Unterlagen, Bescheinigung: der Ablauf (2026)

Vor dem ersten Gespräch stehen Anmeldung und mögliche Wartezeit. Diese Seite zeigt an Beispielen, wie Termine ablaufen, was du mitbringst und wofür du die Bescheinigung für die Privatinsolvenz brauchst.

Anmeldung und Wartezeit

Wie du an einen Termin kommst, entscheidet jede Stelle selbst. Ein Beispiel: Die Stadt Düsseldorf verlangt die persönliche Vorsprache; dafür vereinbarst du einen Termin. Telefonisch beantragen kannst du die Beratung dort nicht.

Die Wartezeit schwankt stark. Die Verbraucherzentralen schreiben von oft langen Wartelisten. Das Land Rheinland-Pfalz nannte 2018 Wartezeiten zwischen einer Woche und fünf Monaten, je nach Beratungsstelle. Die Verbraucherzentrale Hamburg gab Anfang 2026 an, die Wartezeit betrage in der Regel fast vier Monate, sofern alle Unterlagen vollständig sind. Eine einheitliche, aktuelle Zahl für ganz Deutschland nennen wir nicht, weil wir dafür keine belastbare Quelle gefunden haben. Frag bei der Anmeldung nach der aktuellen Wartezeit.

Bei akuten Problemen frag nach einer Kurzberatung. Rheinland-Pfalz berichtete 2018, dass in Krisensituationen in der Regel binnen einer Woche zumindest eine Kurzberatung möglich ist.

Quellen: Landeshauptstadt Düsseldorf, Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Landtag Rheinland-Pfalz, Landesregierung (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie), Verbraucherzentrale Hamburg

Was du zum ersten Termin mitbringst

Welche Unterlagen nötig sind, sagt dir die Stelle bei der Anmeldung. Das Serviceportal der Stadt Düsseldorf nennt als Grundlage eine Gläubigerliste und eine Budgetübersicht. Je nach Fall verlangt die Stelle weitere Nachweise. Die Liste unten gibt die Beispiele aus diesem Portal wieder.

Gib die Unterlagen vollständig ab. Die genannte Wartezeit von fast vier Monaten gilt nur, wenn alles vollständig vorliegt.

Quellen: Landeshauptstadt Düsseldorf, Verbraucherzentrale Hamburg

Was die Beratungsstelle tut – und was nicht

In den geprüften Beispielen begleitet die Stelle dich beim außergerichtlichen Einigungsversuch und verhandelt mit deinen Gläubigern über Lösungen, die du bezahlen kannst. Scheitert die Einigung, kann sie darüber eine Bescheinigung ausstellen. Ob die Gläubiger zustimmen, liegt nicht bei der Stelle.

Rechtsberatung im Einzelfall gehört nicht überall zum Angebot. Die Stadt Hannover schreibt zu ihrer Schuldnerberatung ausdrücklich „keine Rechtsberatung“. Für Rechtsfragen kommt dann eine Anwältin oder ein Anwalt in Frage; bei wenig Geld kannst du Beratungshilfe beantragen. Auch diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Quellen: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Landeshauptstadt Hannover, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Justiz-Services)

Die Bescheinigung für die Privatinsolvenz (§ 305 InsO)

Wer ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt, muss nachweisen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Der Versuch darf höchstens sechs Monate vor dem Antrag liegen. Den Nachweis stellt eine geeignete Person oder Stelle nach persönlicher Beratung aus. Wer geeignet ist, bestimmen die Länder.

Das bayerische Sozialministerium nennt dafür eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle oder eine Rechtsanwaltskanzlei deiner Wahl. Bei wenig Geld kannst du für die Anwaltsberatung Beratungshilfe beantragen. Die Beratung kostet dann 15 Euro; einige Kanzleien erlassen die Gebühr.

Rein online ist das riskant. Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass einige Gerichte vor einem Insolvenzantrag eine vorausgegangene persönliche Beratung für zwingend halten. Plane deshalb mindestens einen persönlichen Termin ein.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Justiz-Services), Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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